Innere Sicherheit: Vorkehrungen eines demokratischen Staates- wie weit darf dieser gehen?
Definition:
Bezeichnet den Schutz der Gesellschaft und des Staates vor Kriminalität, Terrorismus und vergleichbaren Bedrohungen, die sich aus dem Inneren der Gesellschaft selbst heraus entwickeln.
Im Bezug auf Steven Spielbergs „Minority Report“ von 2002, basierend auf der gleichnamigen Kurzgeschichte von Philip K. Dicks aus dem Jahre 1956 erkennt man schnell, dass der Begriff der inneren Sicherheit zu Gunsten des Staates beziehungsweise die der „Precrime“ ausgelegt worden ist.
Die „Precrime“ soll mittels der Präkognition zukünftige Morde verhindern.
Die drei „Precogs“ namens Agatha, Arthur und Dashiell werden sich durch Medikamenten in einem Zustand zwischen Traum und Wachen gehalten, damit sie ihre hellseherischen Fähigkeiten verwenden können.
Ihre Visionen zeigen ihnen zukünftige Morde voraus. Alle notwendigen Informationen, wie Name der Täter und Opfer und Zeitpunkt des Mordes sind bekannt.
Der Polizei ist es möglich Bilder der Visionen der „Precogs“ heranzuziehen und für die Täterermittlung zu benutzen.
Sind die zukünftigen Täter ausfindig gemacht, so werden sie verhaftet und ohne Prozess in „Verwahrung“ gebracht. Jene Verwahrung setzt den Täter in einen künstlich herbeigeführten Zustand ständiger Bewusstlosigkeit.
Durch das Schicksal des Protagonisten John Anderton, gespielt von Tom Cruise. Schnell erkennt der Zuschauer, dass das System Lücken aufzeigt und somit fehlerhaft ist. Unschuldige Menschen werden eines Mordes bezichtigt, den sie erstens nie begannen haben, aber auch niemals in die Tat umsetzten wollten.
Nun stellt sich die Frage, wie viel Kontrollmacht darf der Staat für die innere Sicherheit innehaben, ohne die dort lebenden Einwohnern einzuschränken.
Ist eine innere Sicherheit mit beispielsweise der „Precrime“ überhaupt eine gewährleistete Sicherheit? Schafft sie durch ihre Vorkehrungen überhaupt Sicherheit?
Parallelen zu dem ehemaligen Überwachungsstaat der Deutschen Demokratischen Republik zu ziehen, zeigt auf, dass es kein Sicherheitsgefühl unter den Bürgern gab. Viel eher Misstrauen. So hatte man natürlich nicht die Möglichkeit der sogenannten „Precogs“, die Visionen zukünftiger Morde zu sehen, doch diverse Überwachungs- und Abhörgeräte, die mögliche Täter, die gegen das Staatssystem sind, im Vorfeld schon mundtot zu machen. Wozu hat ein Staat, der selber vorgibt demokratisch zu sein, solch dermaßen große Sorge um die innere Sicherheit hat.
Aus einem philosophischeren Blickwinkel betrachtet, stellt sich die Frage, ob nicht jede mögliche Straftat eine bestimmte Auswirkung auf die Zukunft haben könnte.
Eine Entwicklung des menschlichen Charakters ist im „Precrime- Staat“ nicht mehr gewährleistet. Aus der Vergangenheit zu lernen, sie in erster Linie zu verstehen um das Alte in der Zukunft nicht mehr zu wiederholen, ist unmöglich.
Man kommt zu dem Schluss, dass Terrorismus, Gewalt und andere Kriminalität in einem Staat nicht durch Überwachung zu verhindern ist, sondern durch Aufklärung und Kommunikation. Morde entstehen meist aus einem emotionalen Hintergrund heraus, die man nicht durch Drogen unterbinden kann. Daraus entsteht nur der bekannte Dominoeffekt, denn man heutzutage in den Medien verfolgen kann. Ein Beispiel wäre hierfür die Geiselnahme israelischer Athleten bei den olympischen Spielen 1972 in München der Terrorgruppe „Schwarzer September“. Gefordert wurde die Freilassung der RAF- Terroristen Andreas Baader und Ulrike Meinhof, sowie über 200 palästinische Inhaftierte.
Abgesehen davon, dass man zukünftige (mögliche) Mörder in den Zustand ständiger Bewusstlosigkeit versetzt, ist genauso menschunwürdig, wie eine Gewalttat. Ein Unterschied zwischen den einzelnen Komponenten (Täter- Staat) zu finden ist demnach unmöglich.
Die wohl wichtigste Fragestellung ist wohl: Ab wann steht sich Sicherheit selber im Weg? Immer dann, wenn man sie subjektiv betrachtet und verwendet? Also zu Gunsten einer Ideologie oder bestimmten Gruppierung, der Ideen und Vorstellungen nicht jeder zustimmt.
Dienstag, 28. April 2009
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